Basiskurs für Gefahrgutfahrer
Zielgruppe
Fahrzeugführer von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t
(Ausnahme Klasse 1 und 7) übersteigt und die im Stück- oder Schüttguttransport eingesetzt werden.
Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum 3 m³ nicht übersteigt oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu 1 m³ transportieren,
Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1 m³ .
Alle Fahrzeugführer, die an einem "Aufbaukurs Tank" und/oder "Aufbaukurs Klasse 1" und/oder "Aufbaukurs Klasse 7" teilnehmen, müssen vorher diesen Kurs absolvieren.
Lehrgangsdauer
19 x 45Min + 1 x 45 Min. Prüfung
Gültigkeit
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Vor Ablauf der Gültigkeit (frühestens 12 Monate vor Ablauf) muss eine Fortbildungsschulung besucht werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss erneut ein Basiskurs besucht werden.
Aufbaukurs Tank
Zielgruppe
Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt, transportiert werden.
Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³, transportiert werden.
Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
Voraussetzung für diesen Kurs ist der Basiskurs.
Lehrgangsdauer
einheitlich für alle Klassen - 13 x 45 Min. + 1 x 45 Min. - Prüfung
Gültigkeit
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Vor Ablauf der Gültigkeit (frühestens 12 Monate vor Ablauf) muss eine Fortbildungsschulung besucht werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss erneut ein Basiskurs besucht werden.
Fortbildungskurs
Zielgruppe
Die "Fortbildungsschulung" muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die die Verlängerung ihrer ADR-Bescheinigung - einschließlich Klasse 1 und Klasse 7 -anstreben.
Lehrgangsdauer
8 x 45Min + 1 x 45 Min. Prüfung (1 Tag)
Gültigkeit
Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muss eine Fortbildungsschulung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle schließt. Die Fortbildungsschulung kann innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Zeitnachteil besucht werden.
Die Verlängerung erfolgt für 5 Jahre ab Ablaufdatum der aktuellen Bescheinigung.
Nach Ablauf der Bescheinigung ist erneut ein Grundkurs erforderlich
Gefahrgutberatung
Gefahrgutberatung durch die Fahrschule am Fennpfuhl
Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Gestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten.
Im weiteren beraten wir Sie gerne zu Fragen der Lagerung, der Produktion und der Beförderung von Gefahrgütern.