Wer muß teilnehmen?
Alle Personen die von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert worden sind.
(Das Schreiben ist unbedingt bei der Anmeldung mit vorzulegen.)
Was passiert, wenn Sie in der von der Behörde gesetzten Frist nicht an diesem Seminar
teilnehmen?
Entzug der Fahrerlaubnis
Wer kann teilnehmen?
freiwillige Teilnahme - Punkterabatt teilweise möglich
Ablauf des Seminars:
- es finden 2 Module (Verkehrspädagogische Teilmaßnahme) zu je 90 Minuten mit mindestens einer Woche Abstand in
der Fahrschule
- und 2 Sitzungen (Verkehrspsychologische Teilmaßnahme) zu je 75 Minuten mit mindestens drei Wochen Abstand bei einem
Verkehrspsychologen statt
- die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu
erhalten
- in einem Seminar nehmen zwischen 1 und maximal 6 Teilnehmer teil
Wie viele Punkte kann ich abbauen?
Punkte im Fahrzentralregister können nach Absolvieren eines Aufbauseminars wie folgt abgebaut werden:
Bei bis zu
5 eingetragenen Punkten werden durch die freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar 1 Punkt
abgezogen.
Bei
6 - 7 eingetragenen Punkten findet ein Punkteabzug nicht mehr statt.
Bei
8 eingetragenen Punkten wird der Führerschein entzogen.
Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
zum Abbau von Punkten im Fahreignungsregister ist
jeweils nur einmal in 5 Jahren möglich.