Info
Wo und wann melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt  in einer unserer Filialen der Fahrschule am Fennpfuhl.

Der Führerscheinantrag kann sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Bei Hauptwohnsitz Berlin:

in jedem Bürgeramt

Hauptwohnsitz Landkreis Barmin:

über die Fahrschule am Fennpfuhl

Hauptwohnsitz andere:

in der jeweiligen Führerscheinstelle (Antrag liegt in der Fahrschule am Fennpfuhl)


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Was benötige ich zur Anmeldung?
Sie benötigen:
  • Ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung), biometrisch, 35x45 mm
  • Personalausweiss oder Reisepass
  • Bescheinigung über die Teilnahme an lebenstettenden Sofortmaßnahmen bzw. für LKW- und Busfahrer Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) bzw. für LKW- und Busfahrer ein augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und köperliche Eignung zum Führen von LKW/Zügen (nicht älter als 1 Jahr)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten für Busfahrer
  • Führungszeugnis für Busfahrer
  • eventuell vorhandener Führerschein
  • Antragsgebühr
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Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist Pflicht, die Mindestausbildung ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.

Termine werden individuell per Telefon oder direkt im Büro abgesprochen.

An einem Theorietag werden in der Fahrschule am Fennpfuhl 2 Doppelstunden Theorie absolviert. (2 x 90Min.)
Lehrpläne liegen in der Fahrschule aus.

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    Prüfungsvorbereitung am PC



-  Jeden Dienstag - Filiale Berlin Mitte

-  Jeden Mittwoch - Filiale Lichtenberg

-  Jeden Freitag - Filiale Basdorf

jeweils von 14.00 - 17.00 Uhr
freiwillige Prüfungsvorbereitung an modernen PC
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Praktische Fahrausbildung

Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die Fahrschüler- Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegte Ausbildungsinhalte wiedergibt.

Bei den Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, T, L gibt es keine Mindestübungsfahrten in der Grundausbildung.

Bei den Klassen D und DE richten sich die Mindestübungsfahrten nach dem jeweiligen Vorbesitz.

Die Pflichtausbildung (Sonderfahrten) ist je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse und nach dem jeweiligen Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verschieden.

Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des jeweiligen Bewerbers.
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