Wer muß teilnehmen?
Alle Personen die von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert worden sind.
(Das Schreiben ist unbedingt bei der Anmeldung mit vorzulegen.)
Was passiert, wenn Sie in der von der Behörde gesetzten Frist nicht an diesem Seminar teilnehmen?
Entzug der Fahrerlaubnis
Wer kann teilnehmen?
Jedem dem noch keine Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde zugestellt wurde.
(freiwillige Teilnahme - Punkterabatt möglich)
Wer muß teilnehmen?
Alle Personen die von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert worden sind.
Das Schreiben ist unbedingt bei der Anmeldung mit vorzulegen.
Punkterabatt was bedeutet das?
- das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen je 135 Minuten und einer Fahrprobe
- es findet kein Fahrschulunterricht statt
- die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten
- in einem Seminar nehmen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer teil
- ein Seminar kann nur alle 5 Jahre absolviert werden
Für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen.
Wie viele Punkte kann ich abbauen?
Punkte im Zentralregister können nach Absolvieren eines Aufbauseminars wie folgt abgebaut werden:
Bei bis zu
8 eingetragenen Punkten werden durch die freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar 4 Punkte abgezogen.
Das ist auch von Bedeutung, wenn Sie als Begleitperson für das Fahren ab 17 zugelassen werden wollen und mehr als 3 Punkte haben.
Bei
9 - 13 eingetragenen Punkten werden durch die freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar 2 Punkte abgezogen
Bei
14 - 17 eingetragenen Punkten ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an.
Ein Punkteabzug findet nicht mehr statt.
Durch freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach absolviertem Seminar können
aber auch hier noch 2 Punkte abgebaut werden.
Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten im Verkehrszentralregister ist jeweils nur einmal in 5 Jahren möglich.